Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ELLRO GmbH, Karchham 13, 4973 St. Martin im Innkreis, für den Verkauf und die Lieferung/Erstellung von Systemplanungs -, Programmier- und sonstigen Dienstleistungen, sowie Verkauf von Soft- und Hardwareprodukten im Bereich CNC-CAD/CAM

I. Geltungsbereich:

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der ELLRO GmbH (im folgenden kurz „Ellro“ genannt) und dem Kunden gelten in Zusammenhang mit den oben angeführten Leistungen ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, bzw. entgegenstehende, Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Ellro habe ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen gelten nicht als Zustimmung zu den von diesen Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch als Rahmenvereinbarung für alle weiteren Rechtsgeschäfte im oben angeführten Bereich zwischen den Vertragsparteien.

II. Vertragsabschluss:

Die Angebote von Ellro verstehen sich freibleibend und verpflichten Ellro nicht zur Leistung. Ellro übermittelte Bestellungen/Aufträge sind für den Besteller verbindlich. Der Vertragsabschluß erfolgt durch Zusendung einer Auftragsbestätigung seitens Ellro. Für die Ausarbeitung individueller Dienstleistungen hat der Auftraggeber eine Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen. Bei individuell erstellten Leistungen ist eine Leistungsabnahme spätestens 4 Wochen ab Lieferung durch den Kunden zu bestätigen. Lässt der Kunde den Zeitraum von 4 Wochen ohne Leistungsabnahme verstreichen, so gilt die Leistung mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung sind vom Kunden ausreichend dokumentiert an Ellro schriftlich zu melden, damit eine ehest mögliche Mängelbehebung realisiert werden kann. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht abgelehnt werden. Umgekehrt verpflichtet sich Ellro, im Falle, dass die Ausführung eines Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, dies dem Kunden ehest möglich mitzuteilen. Wird in der Folge die Leistungsbeschreibung nicht abgeändert, kann Ellro die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Kunden oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung, ist Ellro berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit von Ellro aufgelaufenen Kosten und Spesen sind zu ersetzen. Im Falle von Individualleistungen sind die angestrebten Erfüllungstermine nur dann einzuhalten, wenn der Kunde zu den von Ellro angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbes. die Leistungsbeschreibung, zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungspflicht im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen, bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen, entstehen, sind von Ellro nicht zu vertreten und können nicht zum Leistungsverzug führen. Daraus entstehende Mehrkosten trägt der Kunde. Aufträge, die mehrere Einheiten umfassen, können in Teillieferungen erfüllt werden und ist Ellro berechtigt, in diesem Fall Teilrechnungen zu legen. Grundsätzlich sind Angaben über Lieferzeiten unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart ist, Liefer- bzw. Leistungsverzug gibt dem Kunden kein Recht auf die Geltendmachung auf Schadenersatz.

III. Rücktrittsrecht:

Es besteht kein Rücktrittsrecht für Dienstleistungen, die auf Grund kundenspezifischer Angaben ausschließlich für diesen angefertigt wurden. Bei Annahmeverzug oder aus anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden, sowie bei Zahlungsverzug ist Ellro zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes kann der Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens begehrt werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Ellro von allen weiteren Leistungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen, bzw. Sicherstellungen, zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Ebenso ist Ellro bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern im Angebot zum Rücktritt berechtigt, wenn auf Grund von solchen Fehlern Vertragsabschlüsse getätigt werden.

IV. Entgelt:

Das Entgelt beruht auf den im Vertrag oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Preisen, an welche Ellro sich für 30 Tage ab Angebotslegung gebunden erachtet. Alle von Ellro veröffentlichten Preise verstehen sich in Euro, inkl. aller gesetzlichen Steuern. Die Rechnungslegung erfolgt bei Einzelaufträgen nach Fertigstellung, bei Daueraufträgen jeweils monatlich im Nachhinein. Die in Rechnung gestellten Beträge sind 14 Tage nach Eingang der Rechnung fällig und ohne Abzug zu zahlen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Ellro berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontzinssatz der Österr. Nationalbank p.a. oder den gültigen Sätzen der Europ. Zentralbank zu fordern. Falls ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Ellro berechtigt, diesen geltend zu machen. Bei Daueraufträgen ist Ellro berechtigt, ein monatlich abzurechnendes Entgelt nach den Steigerungen des Verbraucherpreisindex zu erhöhen, wobei als Bezugsmonat das Monat des Vertragsabschlusses gilt. Für den Fall, dass die Leistungen oder das Entgelt von Ellro mit einer Steuer oder Gebühr belastet wird, die erst nach Auftragsbestätigung durch Gesetz oder Verordnung eingeführt wird, können diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden. In den von Ellro veröffentlichten Preisen sind die Kosten, die dem Kunden durch die Nutzung der Dienstleistungen bei Dritten eventuell entstehen (z.B. Online-Kosten, Telefongebühren, usw.) nicht enthalten.

V. Vertragsdauer:

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragsdauer für laufende Dienstleistungen 1 Jahr ab Vertragsabschluß. Vertragskündigungen sind jeweils mindestens 1 Monat vor Ablauf einer Vertragsperiode schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs vorzunehmen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Er ist zu den oben beschriebenen Bedingungen kündbar. Ellro ist zur fristlosen Kündigung von bestehenden Verträgen berechtigt, falls der Kunde erheblichen nachteiligen Gebrauch von den erbrachten Dienstleistungen macht, insbesondere im Falle von Verstößen gegen die unten unter VII. angeführten Vertragsverpflichtungen.

VI. Haftung, Gewährleistung:

Ellro haftet für Schäden, sofern vom Kunden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Ellro alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung auf Grund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche von Ellro zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos durchgeführt. Kosten für Hilfestellung, Fehler und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen, werden von Ellro gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängel, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind. Ferner wird keine Haftung übernommen für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, für Verwendung ungeeigneter Datenträger usw. zurückzuführen sind. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Kunden, bzw. Dritte, nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch Ellro.

Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen Ellro ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für Dienstleistungen, die von Ellro lediglich vermittelt und von anderen Unternehmen durchgeführt werden, wird keine Haftung übernommen. Insbesondere übernimmt Ellro auch keine Gewähr, dass die angebotenen Leistungen jederzeit zugänglich sind, nachdem insbesondere der Ausfall von technischen Einrichtungen, Überlastung von Datenleitungen, usw., Zugangsprobleme, auf die Ellro keinen Einfluss hat, mit sich bringen können. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die von Ellro nicht zu beeinflussen sind, wie z.B. Streiks, behördliche Anordnungen, Ausfall von Datenleitungen und Kommunikationsnetzen anderer Dienstleister, sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht von Ellro zu vertreten. Insbesondere führen solche Leistungsstörungen nicht zum Leistungsverzug und ist Ellro berechtigt, die bestellten Leistungen innerhalb einer Frist, die um die Dauer der Behinderung verlängert ist, durchzuführen. Bei Leistungsstörungen außerhalb des Verantwortungsbereiches von Ellro erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Ellro verpflichtet sich jedoch, alles daran zu setzen, um eine ständige Verfügbarkeit aller angebotenen Dienstleistungen zu ermöglichen. Auf Grund der bekannten Unzuverlässigkeit der Einrichtungen der elektronischen Datenverarbeitung schließt Ellro die Haftung für Schreibfehler, zufälliges Versagen technischer Vorrichtungen und Fehler der von dritter Seite zur Verfügung gestellten Programme und Daten aus. Weiters gilt dieser Haftungsausschluss für entgangenen Gewinn durch Betriebsausfälle, wie auch für Sachschäden. Jedenfalls ausgeschlossen ist die Anfechtung oder Anpassung eines Vertrages durch den Auftraggeber wegen Irrtums. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung eines Irrtums und seiner Rechte daraus. Der Kunde ist ausdrücklich mit diesen Haftungsbeschränkungen einverstanden.

VII. Eigentumsvorbehalt:

Gelieferte Soft- bzw. Hardwarekomponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgeltes samt allfälliger Zinsen und Eintreibungskosten im Eigentum von Ellro, wobei ein verlängerter Eigentumsvorbehalt als vereinbart gilt und die Komponenten auch nach einer Verarbeitung/Verbindung im Eigentum von Ellro bleibt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Komponenten Dritten zu übereignen, zu verpfänden, als Sicherstellung anzubieten oder sonst wie zu überlassen. Werden Komponenten entgegen dem Verbot vom Kunden dennoch veräußert, so erstreckt sich dieser Eigentumsvorbehalt auf die aus dieser Veräußerung resultierenden Forderungen des Kunden. Forderungen des Kunden gelten sofort nach Entstehung als an Ellro unwiderruflich abgetreten und ist der Kunde verpflichtet, Ellro bei aufrechtem verlängertem Eigentumsvorbehalt auf Verlangen seine Kunden bekannt zu geben.

VIII. Datensicherung/Datenschutz:

Ellro haftet nicht für Ansprüche Dritter hinsichtlich der vom Kunden überlassen Daten. Soweit keine Servicevereinbarung besteht, ist Ellro auch nicht für Datensicherung der auf einem virtuellen Server gespeicherten Dateien verantwortlich. Der Kund hat selbst Sicherungskopien seiner Daten zu erstellen. Bei internetbasierten Systemen ist es aufgrund der Struktur des Internets insbesondere nicht möglich, eine Haftung für die Vertraulichkeit übermittelter Daten zu übernehmen. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Auftrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse, bzw. Email Adresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Alle Erklärungen von Ellro können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden.

Ellro verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 20 Datenschutzgesetz einzuhalten.

IX. Urheberrecht und Nutzung:

Allgemeine Daten von Kunden dürfen auf den Seiten von Ellro als Referenz angeführt werden. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen stehen Ellro, bzw. dessen Lizenzgebern, zu. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung für den konkreten Einzelfall erworben. Eine Verbreitung durch den Kunden ist gem. Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Jede Verletzung der Urheberrechte von Ellro zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist. Die Anfertigung von Kopien für Archiv und Datensicherungszwecke ist dem Kunden nur unter der Bedingung gestattet, dass dies nicht ausdrücklich von Ellro untersagt wird und dass sämtliche Copyright und Eigentumsvermerke in diesen Kopien unverändert mitübertragen werden. Sollte für die Herstellung von Interoperabilität von vertragsgegenständlicher Software die Offenlegung der Schnittstelle erforderlich sein, ist dies vom Kunden gegen Kostenvergütung bei Ellro zu beauftragen. In Missbrauchsfällen ist Ellro zur Erhebung von Schadenersatzansprüchen berechtigt. Ellro ist nicht verpflichtet, den Quellcode von individuell für den Kunden erstellter oder gelieferter Standardsoftware an den Kunden herauszugeben.

X. Schriftform:

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

XI. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Ried im Innkreis. Es wird ausdrücklich österreichische inländische Gerichtsbarkeit vereinbart.